Schuldnerberatung bei finanziellen Problemen
Aktuellen Schätzungen der Verbraucherzentrale zur Folge geraten immer mehr Bürger in die Schuldenfalle.
Doch was ist bei Schulden zu tun? Eine kompetente Schuldnerberatung kann einen Ausweg aus der finanziellen Krise ermöglichen.
Beratungsgespräch
Im ersten Beratungsgespräch ermitteln wir anhand ihrer persönlichen finanziellen Situation Ihre Optionen, informieren Sie über den weiteren Ablauf des Verfahrens und klären alle weiteren Fragen, wie z.B. auch die zu erwartenden Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Dieser Schritt stellt ein zentrales Element der Schuldnerberatung dar.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Als Nächstes versuchen wir eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Um dieses Ziel baldmöglichst zu erreichen, schreiben wir Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein. Wir fertigen dabei Ihren individuellen Schuldenbereinigungsplan an. Sollten die Gläubiger Ihrem Vorschlag nicht entsprechen, scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. In diesem Falle beginnt für uns die Insolvenzberatung.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Dem Insolvenzantrag ist ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beizufügen, der in der Regel dem Plan des außergerichtlichen Einigungsversuches entspricht. Wenn damit zu rechnen ist, dass mehr als die Hälfte der Gläubiger dem erneuten Schuldenbereinigungsplan zustimmt oder keine Stellungnahme abgibt, wird dieser gerichtliche Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern zugestellt. Während dieser Zeit ruht das Antragsverfahren.
Falls erforderlich: Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Besteht keine Aussicht auf eine Mehrheit an zustimmenden Gläubigern, dann kann das Insolvenzverfahren direkt eröffnet werden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein stark vereinfachtes und an die Bedürfnisse von Privatpersonen angepasstes Kleinverfahren. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird ein Treuhänder bestellt, welcher die Insolvenzmasse zu verwerten hat. Dazu zählen Arbeitseinkommen oder Erbschaften. Eine Hilfe zur Einschätzung Ihrer Situation finden Sie auch in unserer Pfändungstabelle.
Restschuldbefreiung
An die Privatinsolvenz schließt sich die sog. „Wohlverhaltensperiode“ an. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert diese insgesamt sechs Jahre. In dieser Phase muss sich der Schuldner an definierte Regeln und Pflichten halten, damit diesem nach Ablauf der sechs Jahre tatsächlich ein Neuanfang ermöglicht wird.
Diskretion
Schulden sind ein sensibles Thema. Daher behandeln wir Ihr Anliegen selbstverständlich vollkommen diskret. Es gilt für uns die anwaltliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten und Angaben. Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden! Sie sind nicht alleine: Die Anzahl der überschuldeten Haushalte wird auf zwischen 6 und 8 Millionen geschätzt!