Wir informieren Sie über die aktuellen Entwicklungen

Alle Neuigkeiten rund um Steuererleichterungen, Kurzarbeit und staatl. Hilfen!

07 | 2022

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Was tun bei drohender Zahlungsunfähigkeit?

Neben den klassischen Insolvenzgründen der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung hat [...]

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Ist mein Unternehmen überschuldet?

Bei juristischen Personen, also insbesondere GmbHs, UGs oder Aktiengesellschaften, sowie [...]

06 | 2022

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Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines Insolvenzgrundes voraus. [...]

05 | 2022

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Strafrechtliche Risiken als GmbH Geschäftsführer

Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und Ihre GmbH steckt in [...]

04 | 2022

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Wann ist ein Unternehmen pleite?

Als Geschäftsführer einer GmbH oder einer UG wissen Sie sicher, [...]

04 | 2020

03 | 2020

Soforthilfe

Durch die Soforthilfeprogramme der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung sollen [...]

Insolvenz Ratgeber zur Firmen- oder Privatinsolvenz

Alle Neuigkeiten rund um Steuererleichterungen, Kurzarbeit und staatliche Hilfen!

Ratgeber Insolvenz: Pfändbare Gegenstände

Grundsätzlich verbleibt Ihnen alles, was für eine “bescheidene Lebensführung” notwendig ist.

Die normale Wohnungseinrichtung

  • Schrank, Bett, Stuhl, Tisch
  • Kühlschrank, Waschmaschine, Herd
  • übliche Haushaltsgeräte
  • Bekleidung
  • Radio und ein älteres Farbfernsehgerät
  • Haustiere

können also nicht gepfändet werden.

Neuwertige und besonderes wertvolle der oben genannten Gegenstände können jedoch im Wege einer sogenannten “Austauschpfändung” durch einfachere preiswertere Gegenstände ersetzt werden.

Pkw oder Computer sind nur dann unpfändbar, wenn sie

  • nicht besonders wertvoll sind und
  • zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Schwerbehinderung) für den Schuldner unentbehrlich sind.

Videokamera, Schmuck und andere luxuriöse Gegenstände müssen häufig daran glauben.

Ratgeber Insolvenz: Wohnungsdurchsuchung

Oft steht der Gerichtsvollzieher ohne Vorankündigung vor der Tür. Trifft er niemanden an, hinterläßt er einen Termin, an dem er Sie erneut aufsuchen wird. Sind Sie zum angekündigten Termin nicht da oder verweigern Sie dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zur Wohnung, kann auf Antrag des Gläubigers die Zwangsdurchsuchung Ihrer Wohnung angeordnet werden. Dann kann diese gewaltsam geöffnet werden und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die erhöhten Kosten, auch für dieZwangsöffnung, haben Sie dann selbst zu tragen.

Daher unser Tipp:

Gewähren Sie dem Gerichtsvollzieher Zutritt zu Ihrer Wohnung und versuchen Sie zum angekündigten Termin da zu sein. Keine Angst vor dem Besuch: Ihre Wohnungseinrichtung ist in der Regel unpfändbar. Sollte der angekündigte Termin für Sie nicht möglich sein, setzen Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher unbedingt in Verbindung, um eine Terminabsprache zu treffen und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Ratgeber Insolvenz: Bankverbindung

Schulden alleine sind ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank. Dies ändert sich erst dann, wenn der Bankkunde insolvent wird. Hierbei unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Bankvertrag, der als Rahmenvertrag die Geschäftsbeziehung trägt, sowie den einzelnen Konto – und Darlehensverträgen.

Durch die Insolvenzantragstellung tritt noch keine automatische Veränderung der genannten Verträge ein.

Dies ändert sich erst mit der Anordnung eines Verfügungsverbotes. Hiedurch werden alle Verfügungen des Schuldners unwirksam. Der allgemeine Bankvertrag bleibt bestehen.

Ein Kontokorrentvertrag wird jedoch mit Erlass eines Verfügungsverbotes beendet. Die Bank ist verpflichtet, den Saldo auf den Tag der Anordnung des Verfügungsverbotes festzuschreiben.

Ratgeber Insolvenz: Schufa-Eintrag

Fast jeder hat schon einmal etwas von der Schufa gehört, doch viele wissen nicht, was sich tatsächlich dahinter verbirgt und welche Daten von der Schufa gespeichert werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen – insbesondere die Auswirkungen auf das Verbraucherinsolvenzverfahren – für Sie zusammengefasst.

Was verbirgt sich hinter der Schufa und worin liegt Ihre Aufgabe?

Die Schufa Holding AG oder auch „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches von den Unternehmen des kreditgebenden Sektors getragen wird.

Gespeicherte Daten bei der Schufa

Laut dem Geschäftsbericht 2008 hatte die Schufa einen damaligen Datenbestand über 65 Millionen Personen mit insgesamt 440 Millionen gespeicherten Informationen. Dies entspricht einer Erfassung von ca. drei Vierteln der Bevölkerung der Bundesrepublik.

Neben einigen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuellen und früheren Anschriften speichert die Schufa insbesondere kreditrelevante Daten.

Insolvenz Ratgeber: Steuererstattungsansprüche

Zögern Sie die Antragstellung – wenn möglich – bis zur Auszahlung des Geldes an Sie selbst hinaus.

Später wird der Insolvenzverwalter oder Treuhänder Sorge dafür tragen, dass der Steuererstattungsanspruch der Insolvenzmasse, somit Ihren Gläubigern zugute kommt. Das muss nicht sein.

Sofern allerdings Steuererstattungsansprüche nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens angefallen sind, sind diese nicht von der Abtretungserklärung zugunsten des Insolvenzverwalters erfasst und sind an den Schuldner auszuzahlen.

Bestehen aber rückständige Steuerforderungen kann die Finanzverwaltung trotz Vollstreckungsverbotes auch während der Wohlverhaltensperiode aufrechnen.

Ratgeber Insolvenz: Verwertbarkeit des PKW

Benötigt der Schuldner den PKW, um seinen Alltag zu bewältigen, also insbesondere für die Kinderbetreuung oder den Einkauf, kann er keinen Schutz beanspruchen. Die Unpfändbarkeit kann aber daraus folgen, dass der PKW benötigt wird, um Kinder zu erforderlichen Betreuung zu bringen, um anschließend die berufliche Tätigkeit ausüben zu können.

Auch im Falle der Arbeitslosigkeit kann der Schuldner sich auf die Unpfändbarkeit berufen, wenn er nachweisen kann, dass er nur mit einem eigenen PKW Chancen auf einen Arbeitsplatz hat. Die Arbeitsbehörde sollte diese Notwendigkeit bescheinigen.

Bei einem PKW, dessen Wert über € 2.000,00 liegt, kann die Möglichkeit der Austauschpfändung bestehen.

Ratgeber Insolvenz: Ihr Recht auf ein Girokonto

 In der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses heißt es:
“Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, zum Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.”

Gesetzlich verankert wurde dieser Anspruch jedoch nur in den Sparkassenverordnungen aller neuen Bundesländer sowie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein. Banken weigern sich daher immer wieder, Girokonten einzuräumen, wenn negative SCHUFA-Einträge vorliegen. Schließlich verdienen sie an diesen Kunden nichts.

Unsere Hotline: 0911 99 45 210

Auf unserer Partnerseite insolvenzanwalt24.de finden Sie weitere Ratgeber zu Insolvenz:

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