Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG oder UG, muss innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen, um sich nicht persönlich haftbar und strafbar zu machen.
Die Insolvenzantragspflicht soll bis 30.09.2020 ausgesetzt werden.
Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und eine begründete Aussicht auf Sanierung besteht.

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