Doch wann ist das Unternehmen im Rechtssinne pleite? Wann ist ein Unternehmen demnach insolvenzreif? Wann also haben Sie die Pflicht zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzgründe, nämlich die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Diese Rechtsbegriffe scheinen auf den ersten Blick geläufig und verständlich. Bei genauerer Betrachtung werden Sie aber feststellen, dass der Umgang mit diesen Rechtsbegriffen doch nicht so einfach fällt und man dringend eine Definition dieser Begriffe benötigt und in gewisser Weise auch einen Leitfaden, wie man bei der Prüfung der Voraussetzungen der Insolvenzgründe vorzugehen hat.