Als Geschäftsführer einer GmbH oder einer UG wissen Sie sicher, dass es zu Ihren Pflichten gehört, rechtzeitig einen Insolvenzantrag für das Unternehmen zu stellen, sobald Sie merken, dass das Unternehmen pleite ist. Anderenfalls riskieren Sie strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen in Folge einer Insolvenzverschleppung. Die stetige Prüfung einer etwaigen Insolvenzreife Ihres Unternehmen gehört zu den elementaren Aufgaben des Geschäftsführers.

 

Doch wann ist das Unternehmen im Rechtssinne pleite? Wann ist ein Unternehmen demnach insolvenzreif? Wann also haben Sie die Pflicht zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?

Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzgründe, nämlich die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Diese Rechtsbegriffe scheinen auf den ersten Blick geläufig und verständlich. Bei genauerer Betrachtung werden Sie aber feststellen, dass der Umgang mit diesen Rechtsbegriffen doch nicht so einfach fällt und man dringend eine Definition dieser Begriffe benötigt und in gewisser Weise auch einen Leitfaden, wie man bei der Prüfung der Voraussetzungen der Insolvenzgründe vorzugehen hat.