Durch die Soforthilfeprogramme der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung sollen akute Liquiditätslücken, die durch die Corona-Krise ausgelöst wurden, behoben werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 250 Erwerbstätigen. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt zwischen 9.000,00 EUR und 50.000,00 EUR.

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