Zur Überbrückung von Corona-bedingten finanziellen Liquiditätsengpässen stehen allen Betroffenen steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten zur Verfügung. Durch Steuerstundungen, Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungen von Vorauszahlungen kann die steuerliche Last befristet bis zum 31.12.2020 verringert werden, um wirtschafte Schäden zu vermeiden und die Corona-Krise zu überwinden.

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